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   Letzte Überarbeitung 

   November 2024





Herzlich willkommen auf meinen privaten Internetseiten zur  

Zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe

 

 

Allgemein könnte man unter Gruppenprophylaxe alle medizinischen Interventionen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit für Personen in Gruppen verstehen. Dafür gäbe es auch viele Beispiele (Aktivitäten in Reha-Einrichtungen, in Herzsportgruppen u.v.a.). Gegenwärtig wird dieser Begriff jedoch ausschließlich von der Zahnmedizin verwendet. Zumindest im deutschsprachigen Raum versteht man daher unter Gruppenprophylaxe "die Förderung der Jugendzahnpflege im Rahmen der Gesundheitserziehung in Kindergärten und Schulen" (Wikipedia) durch "Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen" (§ 21 Sozialgesetzbuch V). 

Für Kinder und Jugendliche, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei hohem Kariesrisiko das 16. Lebensjahr), sind folgende Maßnahmen nach § 21 in Kindergärten und Schulen vorgesehen:

 

Untersuchung der Mundhöhle, Erhebung des Zahnstatus, Zahnschmelzhärtung, Ernährungsberatung und Zahnputzübungen für eine gute Mundhygiene.  

 

In vielen Regionen Deutschlands werden diese Maßnahmen in Kooperation mit den Einrichtungen seit etwa 30 Jahren kontinuierlich von kompetenten Fachkräften koordiniert und durchgeführt. Regelmäßige bundesweite Studien, die die Wirksamkeit der Maßnahmen insgesamt belegen, sind unter www.daj.de abrufbar.  

 

Maßnahmen der Gruppenprophylaxe unter fachlicher Leitung eines Jugendzahnarztes / einer Jugendzahnärztin werden allerdings in vielen Städten und Landkreisen schon seit etwa 1960 durchgeführt. Im Laufe der letzten Jahrzehnte, etwa ab 1985, kam es zu einem deutlichen Rückgang der Karies und einer Zunahme von Kindern mit kariesfreien Zähnen. 

 

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Zur_Person.pdf (107.71KB)
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Südtirol

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